Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) ADAREA vermittelt Werbeanzeigen zwischen Gewerbetreibenden über eine OnlinePlattform. Die Auslieferung der Werbeanzeigen erfolgt dabei durch Darstellung auf einem internetfähigem Präsentationsgerät (z.B. Fernseher, Bildschirm), welches sich im Geschäft eines teilnehmenden Gewerbetreibenden befindet. Auftraggeber können Werbeanzeigen auf ADAREA gegen Entgelt buchen, die bei einem anderen Gewerbetreibenden ausgestrahlt werden.

(2) Auftraggeber, die über ADAREA in ihrem Geschäft selbst eine Werbefläche anbieten, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllen: - Bei dem Gewerbe handelt es sich um einen Betrieb, der sich durch Laufkundschaft auszeichnet (z.B. Imbiss, Kiosk, Tankstelle, Bäcker). Die Liste ist nicht abschließend. - Das internetfähige Präsentationsgerät ist in einem für die Kundschaft deutlich sichtbaren Bereich positioniert und wird nicht verdeckt. - Das internetfähige Präsentationsgerät weist mindestens eine Bildschirmgröße von 26 Zoll auf.

(3) Auftraggeber, welche die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 erfüllen sind von der Zahlungspflicht nach § 7 befreit. Für jede angebotene Werbefläche erhalten Sie im Gegenzug eine Werbefläche bei einem anderen Auftraggeber zur Ausstrahlung ihrer eigenen Werbeanzeige kostenlos. Für jede darüber hinausgehende Buchung einer Werbefläche, gilt die Zahlungspflicht nach § 7.

(4) Anbieter von Werbeflächen versichern ADAREA gegenüber, dass Sie die Vorgaben nach § 1 Abs. 2 einhalten. Bei Täuschung über das Vorliegen der Voraussetzungen wird ADAREA von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber freigestellt.

(5) ADAREA behält sich die Ablehnung von ungeeigneten Gewerbetreibenden vor, welche die Anforderungen nach §1 Abs. 2 nicht erfüllen. Eine Ablehnung ist im Verwaltungssystem am entsprechenden Status zu erkennen.

(6) ADAREA stellt sicher, dass gebuchte Werbeanzeigen nicht bei einem Gewerbetreibenden aus derselben Branche ausgestrahlt werden.

§ 2 Anmeldung auf der Plattform

(1) Die Anmeldung auf der Plattform ADAREA.eu ist kostenlos. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

(2) ADAREA behält sich das Recht vor Mitglieder zu sperren, deren Werbeanzeigen rechtswidrige Inhalte (insbesondere pornographische oder verfassungsfeindliche Darstellungen) aufweisen.

§ 3 Ablehnung von Werbeanzeigen

(1) Werbeanzeigen werden nur nach vorausgehender Prüfung durch ADAREA freigeschaltet.

(2) ADAREA behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde.

(3) ADAREA ist berechtigt Aufträge abzulehnen, wenn die Werbeanzeige eine unangemessene Länge aufweist oder in einem unangemessenen Radius ausgestrahlt werden soll.

(4) Nicht genehmigte Aufträge sind im Verwaltungssystem am entsprechenden Status zu erkennen.

§ 4 Ausschluss des Widerrufrechtes

Ein Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt mit Ausführung des Vertrages im Hinblick auf die Regelung des § 356 Abs. 5 BGB. Nach Buchung einer Werbeanzeige kann eine ausgestrahlte Werbung nicht zurückgenommen werden. Sofern die Werbeanzeige aufgrund technischer Probleme nicht ausgestrahlt werden kann, schuldet der Auftraggeber hierfür keine Vergütung im Sinne von § 6.

§ 5 Inhalte von Werbeanzeigen, Beeinträchtigung von Rechten Dritter

(1) Für die Inhalte der vom Auftraggeber selbst erstellten Werbeanzeigen (z.B. vom Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken, sowie Videos) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Sollten die Inhalte der Werbeanzeigen die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird ADAREA vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.

(3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen ADAREA und dem Auftraggeber geltend machen.

(4) Bei allen an ADAREA übermittelten Daten, die zur Ausstrahlung der Werbeanzeige verwendet werden, geht ADAREA davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch ADAREA erfolgt nicht. ADAREA weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seiner Werbeanzeige einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.

(5) Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. ADAREA behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.

§ 6 Rechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann die Anzeigedauer der Werbeanzeige unter Einschränkung des § 3 Abs. 3 frei bestimmen. Bei Werbeanzeigen in Videoform ist die Länge des Videos als Anzeigedauer zu wählen.

(2) Der Auftraggeber kann die Ausstrahlung der Werbeanzeige jederzeit im Verwaltungszentrum seines Accounts stoppen und wieder starten.

(3) Der Auftraggeber ist in der Gestaltung seiner Werbeanzeige unter Einschränkung von § 3 Abs. 2 frei.

§ 7 Preise und Zahlungsabwicklung

(1) Die Abwicklung der Schaltung von Werbeanzeigen erfolgt zu den über die im Verwaltungszentrum des Accounts auf der Plattform www.adarea.eu angegebenen Preisen.

(2) Der Preis für eine einzelne Ausstrahlung bestimmt sich nach Anzeigedauer und gewähltem Radius. Bei einer deutschlandweiten Ausstrahlung wird ein Radius von 50km zugrunde gelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Ein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Ausstrahlung einer Werbeanzeige besteht nicht. Nur tatsächlich ausgestrahlte Werbeanzeigen werden auch abgerechnet.

(4) Die Abbuchung der für die Schaltung von Werbeanzeigen angefallenen Preise erfolgt monatlich vom Konto des Auftraggebers per Lastschrift. Der Auftraggeber erteilt mit Schaltung einer Werbeanzeige gegenüber ADAREA die Ermächtigung zum Einzug von seinem Konto.

§ 8 Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ADAREA oder eines von ihren gesetzlichen Vertretern oder eines von ihren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.

(2) ADAREA haftet nicht für Ausfälle von Werbeanzeigen, die von Dritten verübt wurden (z.B. Ausfall der Internetverbindung beim ausstrahlenden Gewerbetreibenden, Beschädigung des Fernsehers).

(3) ADAREA haftet nicht für das Verhalten von Auftraggebern, die über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 täuschen.

(4) Dem Auftraggeber ist für die Speicherung seiner für die Werbeanzeigen verwendeten Inhalte außerhalb der Plattform ADAREA.eu selbst verantwortlich. ADAREA übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Inhalte.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von ADAREA auf Datenträgern gespeichert werden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von ADAREA vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, etwaig erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

(3) Der Auftraggeber hat ein Recht auf Löschung seines Accounts. Die statistischen Daten bleiben bei Löschung des Accounts zwecks Abrechnung der gebuchten Werbeanzeigen gespeichert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen ADAREA und den Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Espelkamp, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 11 Geltungsbereich der AGB und Änderungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von ADAREA gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch ADAREA geändert werden, soweit triftige Gründe vorliegen. ADAREA wird hierzu die Auftraggeber via E-Mail informieren. Die Zustimmung der Auftraggeber gilt als erteilt, wenn diese nicht binnen einer Frist von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung, der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Auf das Recht zum Widerspruch wird in der Mitteilung hingewiesen.

(3) ADAREA ist berechtigt, die unter § 7 geregelte Preisberechnung anzupassen. Es erfolgt keine Preiserhöhung während einer laufenden Werbeanzeigen-Kampagne zulasten des Auftraggebers. Der alte Preis gilt weiter bis zur Schaltung eines neuen Werbeanzeigenzeitraums.

(4) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält sich ADAREA das Recht vor, das Benutzerkonto des Auftraggebers zu sperren.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 01.11.2017