§ 1 Vertragsgegenstand
(1) ADAREA vermittelt Werbeanzeigen zwischen Gewerbetreibenden über eine OnlinePlattform.
Die Auslieferung der Werbeanzeigen erfolgt dabei durch Darstellung auf einem
internetfähigem Präsentationsgerät (z.B. Fernseher, Bildschirm), welches sich im Geschäft
eines teilnehmenden Gewerbetreibenden befindet. Auftraggeber können Werbeanzeigen auf
ADAREA gegen Entgelt buchen, die bei einem anderen Gewerbetreibenden ausgestrahlt
werden.
(2) Auftraggeber, die über ADAREA in ihrem Geschäft selbst eine Werbefläche anbieten,
müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllen:
- Bei dem Gewerbe handelt es sich um einen Betrieb, der sich durch Laufkundschaft
auszeichnet (z.B. Imbiss, Kiosk, Tankstelle, Bäcker). Die Liste ist nicht abschließend.
- Das internetfähige Präsentationsgerät ist in einem für die Kundschaft deutlich
sichtbaren Bereich positioniert und wird nicht verdeckt.
- Das internetfähige Präsentationsgerät weist mindestens eine Bildschirmgröße von 26
Zoll auf.
(3) Auftraggeber, welche die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 erfüllen sind von der
Zahlungspflicht nach § 7 befreit. Für jede angebotene Werbefläche erhalten Sie im Gegenzug
eine Werbefläche bei einem anderen Auftraggeber zur Ausstrahlung ihrer eigenen
Werbeanzeige kostenlos. Für jede darüber hinausgehende Buchung einer Werbefläche, gilt
die Zahlungspflicht nach § 7.
(4) Anbieter von Werbeflächen versichern ADAREA gegenüber, dass Sie die Vorgaben nach §
1 Abs. 2 einhalten. Bei Täuschung über das Vorliegen der Voraussetzungen wird ADAREA von
Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber freigestellt.
(5) ADAREA behält sich die Ablehnung von ungeeigneten Gewerbetreibenden vor, welche die
Anforderungen nach §1 Abs. 2 nicht erfüllen. Eine Ablehnung ist im Verwaltungssystem am
entsprechenden Status zu erkennen.
(6) ADAREA stellt sicher, dass gebuchte Werbeanzeigen nicht bei einem Gewerbetreibenden
aus derselben Branche ausgestrahlt werden.
§ 2 Anmeldung auf der Plattform
(1) Die Anmeldung auf der Plattform ADAREA.eu ist kostenlos. Ein Mitgliedsbeitrag wird
nicht erhoben.
(2) ADAREA behält sich das Recht vor Mitglieder zu sperren, deren Werbeanzeigen
rechtswidrige Inhalte (insbesondere pornographische oder verfassungsfeindliche
Darstellungen) aufweisen.
§ 3 Ablehnung von Werbeanzeigen
(1) Werbeanzeigen werden nur nach vorausgehender Prüfung durch ADAREA freigeschaltet.
(2) ADAREA behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte
Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde.
(3) ADAREA ist berechtigt Aufträge abzulehnen, wenn die Werbeanzeige eine unangemessene
Länge aufweist oder in einem unangemessenen Radius ausgestrahlt werden soll.
(4) Nicht genehmigte Aufträge sind im Verwaltungssystem am entsprechenden Status zu
erkennen.
§ 4 Ausschluss des Widerrufrechtes
Ein Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt mit Ausführung des Vertrages im Hinblick auf
die Regelung des § 356 Abs. 5 BGB. Nach Buchung einer Werbeanzeige kann eine
ausgestrahlte Werbung nicht zurückgenommen werden. Sofern die Werbeanzeige aufgrund
technischer Probleme nicht ausgestrahlt werden kann, schuldet der Auftraggeber hierfür
keine Vergütung im Sinne von § 6.
§ 5 Inhalte von Werbeanzeigen, Beeinträchtigung von Rechten Dritter
(1) Für die Inhalte der vom Auftraggeber selbst erstellten Werbeanzeigen (z.B. vom
Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken, sowie Videos) ist
ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Sollten die Inhalte der Werbeanzeigen die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht,
Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird ADAREA vom Auftraggeber von etwaigen
Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz,
Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.
(3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte
Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen
zwischen ADAREA und dem Auftraggeber geltend machen.
(4) Bei allen an ADAREA übermittelten Daten, die zur Ausstrahlung der Werbeanzeige
verwendet werden, geht ADAREA davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller
erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch ADAREA
erfolgt nicht. ADAREA weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von
urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen
können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber
das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seiner Werbeanzeige einzuholen und
auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen
Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung
von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. ADAREA behält sich vor, bei einem Verstoß
gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.
§ 6 Rechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber kann die Anzeigedauer der Werbeanzeige unter Einschränkung des § 3
Abs. 3 frei bestimmen. Bei Werbeanzeigen in Videoform ist die Länge des Videos als
Anzeigedauer zu wählen.
(2) Der Auftraggeber kann die Ausstrahlung der Werbeanzeige jederzeit im
Verwaltungszentrum seines Accounts stoppen und wieder starten.
(3) Der Auftraggeber ist in der Gestaltung seiner Werbeanzeige unter Einschränkung von § 3
Abs. 2 frei.
§ 7 Preise und Zahlungsabwicklung
(1) Die Abwicklung der Schaltung von Werbeanzeigen erfolgt zu den über die im
Verwaltungszentrum des Accounts auf der Plattform www.adarea.eu angegebenen Preisen.
(2) Der Preis für eine einzelne Ausstrahlung bestimmt sich nach Anzeigedauer und gewähltem
Radius. Bei einer deutschlandweiten Ausstrahlung wird ein Radius von 50km zugrunde gelegt.
Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Ausstrahlung einer Werbeanzeige besteht nicht. Nur
tatsächlich ausgestrahlte Werbeanzeigen werden auch abgerechnet.
(4) Die Abbuchung der für die Schaltung von Werbeanzeigen angefallenen Preise erfolgt
monatlich vom Konto des Auftraggebers per Lastschrift. Der Auftraggeber erteilt mit Schaltung
einer Werbeanzeige gegenüber ADAREA die Ermächtigung zum Einzug von seinem Konto.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit
entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten von ADAREA oder eines von ihren gesetzlichen Vertretern oder
eines von ihren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für
den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.
(2) ADAREA haftet nicht für Ausfälle von Werbeanzeigen, die von Dritten verübt wurden (z.B.
Ausfall der Internetverbindung beim ausstrahlenden Gewerbetreibenden, Beschädigung des
Fernsehers).
(3) ADAREA haftet nicht für das Verhalten von Auftraggebern, die über das Vorliegen der
Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 täuschen.
(4) Dem Auftraggeber ist für die Speicherung seiner für die Werbeanzeigen verwendeten
Inhalte außerhalb der Plattform ADAREA.eu selbst verantwortlich. ADAREA übernimmt keine
Haftung für verloren gegangene Inhalte.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Auftrags
erforderlichen persönlichen Daten von ADAREA auf Datenträgern gespeichert werden. Die
gespeicherten persönlichen Daten werden von ADAREA vertraulich behandelt. Die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter
Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, etwaig erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft zu widerrufen.
(3) Der Auftraggeber hat ein Recht auf Löschung seines Accounts. Die statistischen Daten
bleiben bei Löschung des Accounts zwecks Abrechnung der gebuchten Werbeanzeigen
gespeichert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen ADAREA und den Auftraggebern unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Espelkamp, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Geltungsbereich der AGB und Änderungen
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen von ADAREA gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum
Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch ADAREA geändert werden, soweit
triftige Gründe vorliegen. ADAREA wird hierzu die Auftraggeber via E-Mail informieren. Die
Zustimmung der Auftraggeber gilt als erteilt, wenn diese nicht binnen einer Frist von einem
Monat ab Erhalt der Mitteilung, der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
widersprechen. Auf das Recht zum Widerspruch wird in der Mitteilung hingewiesen.
(3) ADAREA ist berechtigt, die unter § 7 geregelte Preisberechnung anzupassen. Es erfolgt
keine Preiserhöhung während einer laufenden Werbeanzeigen-Kampagne zulasten des
Auftraggebers. Der alte Preis gilt weiter bis zur Schaltung eines neuen
Werbeanzeigenzeitraums.
(4) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so
behält sich ADAREA das Recht vor, das Benutzerkonto des Auftraggebers zu sperren.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im
Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche
gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 01.11.2017